hörig

hörig

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hö|rig ['hø:rɪç] <Adj.>:
an jmdn., etwas [triebhaft, sexuell] sehr stark gebunden und von ihm völlig abhängig, sich seinem Willen völlig unterwerfend:
er ist ihr hörig.
Syn.: abhängig von.

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hö|rig 〈Adj.〉
1. an den vom Grundherrn verliehenen Grund u. Boden rechtlich gebunden u. zu Abgaben u. Frondienst verpflichtet
2. 〈fig.〉 an einen Menschen bis zur Selbstaufgabe innerlich gebunden, bes. durch sexuellen Reiz
● jmdm. (sexuell) \hörig sein [<mhd. hœrec „auf jmdn. hörend, folgsam, leibeigen“; → hören]

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hö|rig <Adj.> [mhd. hœrec = hörend auf jmdn., folgsam; leibeigen]:
1. an jmdn. od. etw. [triebhaft, sexuell] stark gebunden, von ihm völlig, bis zur willenlosen Unterwerfung abhängig:
eine dem Mann -e Frau;
er ist ihr [sexuell] h.
2. (Geschichte) an das von Grund- od. Gutsherren verliehene Land gebunden, zu bestimmten Diensten u. Abgaben verpflichtet:
-e Bauern.

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hö|rig <Adj.> [mhd. hœrec = hörend auf jmdn., folgsam; leibeigen]: 1. an jmdn. od. etw. [triebhaft, sexuell] stark gebunden, von ihm völlig, bis zur willenlosen Unterwerfung abhängig: eine dem Mann -e Frau; eine -e (durch völlige Abhängigkeit geprägte) Liebe; er ist ihr [sexuell] h.; Das Pferd ist ... dem Menschen auch nur bedingt h. (Dwinger, Erde 183); <subst.:> dass die Parlamentsmitglieder ... Gefahr laufen, zu Hörigen der ... lokalen Interessengruppen zu werden (Fraenkel, Staat 98 f.); Ü unser G. ist ein Kind des Mondes ... und ihm h. (Fallada, Herr 99). 2. (hist.) an das von Grund- od. Gutsherren verliehene Land gebunden, zu bestimmten Diensten u. Abgaben verpflichtet: -e Bauern; Ü 1805 hat er Österreich und Russland besiegt, 1807 ... die deutschen und italienischen Staaten sich h. gemacht (St. Zweig, Fouché 133).

Universal-Lexikon. 2012.

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